AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (STAND: JULI 2008)

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Bestandteil Ihrer Reservierung

Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) des Hotel „Kolonieschänke“ in Burg.Spreewald sind Bestandteil Ihrer Reservierung oder Buchung für Ihren Aufenthalt bei uns.

Informationen zu verbraucherrechtlichen Streitigkeiten als Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats finden Sie im Impressum.

Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)…

…für das Hotel „Kolonieschänke“ – und dem Hotelaufnahmevertrag im Hotel „Kolonieschänke“ (Ein Unternehmen der Ferienresidenz Louisenhof GmbH) in Burg.Spreewald

Geltungsbereich 

  1. Diese Geschäftsbestimmungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle, für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hotels „Kolonieschänke“.
  2. Geschäftsbestimmungen den Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung 

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch das Hotel „Kolonieschänke“ Dem Hotel „Kolonieschänke“ steht es frei, die gebuchten Hotelzimmer schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel „Kolonieschänke“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Hotel „Kolonieschänke“ gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Hotel „Kolonieschänke“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel „Kolonieschänke“ haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels „Kolonieschänke“ beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6
  5. Diese Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels „Kolonieschänke“ auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

  1. Das Hotel „Kolonieschänke“ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Hotelzimmer und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden vereinbarten Preise des Hotels „Kolonieschänke“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel „Kolonieschänke“ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
  2. Die Preise können vom Hotel „Kolonieschänke“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Hotelzimmer, der Leistung des Hotels „Kolonieschänke“ oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel „Kolonieschänke“ dem zustimmt.
  3. Rechnungen des Hotels „Kolonieschänke“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel „Kolonieschänke“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel „Kolonieschänke“ berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel „Kolonieschänke“ der eines höheren Schadens vorbehalten.
  4. Das Hotel „Kolonieschänke“ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
  5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels „Kolonieschänke“ aufrechnen oder diese mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel „Kolonieschänke“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
  2. Sofern zwischen dem Hotel „Kolonieschänke“ und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel „Kolonieschänke“ ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Hotelzimmer hat das Hotel „Kolonieschänke“ die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Hotelzimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Stornierungsbedingungen 

  1. Für Einzelreisende
    • bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei
    • bei Nichtanreise: werden 80 %

der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Tage zu 100% in Rechnung gestellt.

  1. Für Gruppen
    • bis 10 Wochen vor Anreise: kostenfrei
    • bis 4 Wochen vor Anreise werden 50%
    • bei Nichtanreise: werden 80%

der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Tage zu 100% in Rechnung gestellt.

Rücktritt des Hotels „Kolonieschänke“ 

  1. Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel „Kolonieschänke“ in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Hotelzimmern vorliegen, und der Kunde bei Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel „Kolonieschänke“ gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel „Kolonieschänke“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel „Kolonieschänke“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls:
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    • Hotelzimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,

z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,

  • Das Hotel „Kolonieschänke“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Hotels den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels „Kolonieschänke“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels anzurechnen ist,
  • ein Verstoß gegen den obigen Geltungsbereich Absatz 2
  1. Das Hotel „Kolonieschänke“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels „Kolonieschänke“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
  3. Sofern dem Vertragspartner eine Option eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungsräumen vorliegen, und der Vertragspartner auf Rückfragen des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.

Hotelzimmer -übergabe, -rückgabe 

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
  2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel „Kolonieschänke“ über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Hotelzimmer bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%.
  1. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Haftung des Hotels „Kolonieschänke“ 

  1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist nicht im leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störung, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen der Hotelzimmer, höchstens 500,- € sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,- €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
  3. Für die Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Hotels, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Hotels abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme im Hotel „Kolonieschänke“ haben schriftlich zu Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels „Kolonieschänke“.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels „Kolonieschänke“.
  4. Es gilt deutsches
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme im Hotel „Kolonieschänke“ unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hotel „Kolonieschänke“ Ein Unternehmen der Ferienresidenz Louisenhof GmbH

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer 

Kathrin Jahn

Osterarrangement

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Silvester-Event

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Winter-Arrangements

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Zimmer und Appartement

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Tischreservierung

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Firmen / Familienfeier

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